Nutzungsordnung der Computereinrichtungen am SLZB

A Allgemeines

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung.

Das Schul- und Leistungssportzentrum Berlin gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes.

B Regeln für jede Nutzung

Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Nach der ersten Benutzung sollte das Passwort geändert werden. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am Computer abzumelden.

Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule (1) mitzuteilen.

Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und in begründeten Fällen zu kontrollieren. Diese Daten werden durch die unser Netzwerk betreuende Firma SBE (2) für einen Monat vorgehalten.

Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen. Dabei darf die Auswertung der Logdatei nur im Beisein der dafür berechtigten (3) Personen erfolgen.

Die im Rahmen der Zuteilung der Zugangsdaten erhobenen persönlichen Daten der Schüler (Name und Klassen-/Kurszugehörigkeit) werden von Seiten der Schule nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen). Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Eingriffe in die Hard- und Softwarekonfiguration

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Ohne Erlaubnis dürfen keine Fremdgeräte an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Ausgenommen sind USB-Speichermedien.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken am Computerarbeitsplatz verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Dabei ist die Schule nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Versenden von Informationen aus dem Internet

Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten.
Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.

C Ergänzenden Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts

Nutzungsberechtigung

Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich.

Aufsichtspersonen

Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen.

Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Erziehungsberechtigte und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.

D Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

Nutzerinnen oder Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

 

(1) Wer bei den einzelnen Regelungen für die Schule handelt, ist von der Schulleitung festzulegen und schulintern bekannt zu machen.

(2) SBE network solutions GmbH, Ostseestraße 111, 10409, Berlin

(3) Laut Vertrag mit der Firma SBE und in Absprache mit dem Senat müssen das folgende Personen sein: der Betroffene, ein Mitarbeiter der Firma SBE, der Datenschutzbeauftragte der Schule.

 

G. Götze, Schulleiterin

Stand: 18. August 2018